Haben Sie schon einen Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung mit Ihrem Provider (Strato, Telekom, 1&1,…) abgeschlossen?

Mit dem Eintritt der neuen Datenschutzgrundverordnung im Mai 2018 wird es Pflicht, einen Vertrag über die Datenverarbeitung personenbezogener Daten mit einem Unternehmen abzuschließen, welches die Daten Ihrer Kunden, Interessenten etc. verarbeitet. Da Ihr Hosting – Anbieter zumindest die IP-Adressen der Nutzer Ihrer Website speichert, sind Sie auf alle Fälle dazu verpflichtet, mit dem Anbieter einen AVV-Vertrag (Auftragsdatenverarbeitungs – Vertrag) abzuschließen. Setzen Sie weiterhin Kontaktformulare, E-Mail, etc. ein, so werden sogar noch mehr personenbezogene Daten erhoben. Haben Sie noch weitere Unternehmen, die Daten Ihrer Website-Benutzer verarbeiten? So müssen Sie auch mit diesen entsprechende Verträge abschließen.

Informieren Sie sich bei Ihrem Anbieter und schließen Sie noch vor Mai einen Vertrag ab, um sich vor Abmahnungen zu schützen.

Links mit den Informationen der AVV-Verträge einiger Anbieter finden Sie im Folgenden:

Dieser Beitrag dient nur zur Information. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit übernehme ich keine Gewährleistung. Als Webdesigner kann und darf ich Ihnen im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes keine Beratung geben. Um auf Nummer sicher zu gehen, kontaktieren Sie bei Fragen zu Rechtsdingen bitte immer einen Fachanwalt oder einen Datenschutzexperten.