DSGVO konforme Newsletter
DSGVO konforme Newsletter
0,8 Minuten
DSGVO konforme Newsletter, die nicht abgemahnt werden
Newsletter unterliegen der DSGVO.
Daher gibt es ein paar Dinge zu beachten, wenn Sie einen Newsletter auf Ihrer Website integrieren wollen.
- Informieren Sie Ihre Nutzer über die Erhebung und Verwendung der personenbezogenen Daten in Ihrer Datenschutzerklärung.
- Erheben Sie nur die Daten, die Sie wirklich benötigen.
- Vergessen Sie nicht das Kontrollkästchen und den Link zur Datenschutzerklärung am Ende des Newsletter-Bestell-Buttons zu setzen.
- Auch bei der Versendung eines Newsletters wird ein Double Opt-in Verfahren benötigt.
Dem User muss nach dem Eintragen seiner E-Mail Adresse und der Zustimmung zur Datenschutzerklärung anschließend noch eine E-Mail mit einem Bestätigungslink gesendet werden. Erst nachdem der User in der Bestätigungs-E-Mail den Bestätigungslink aktiviert hat, ist die Nutzung der persönlichen Daten erlaubt. - Ist die Verschlüsselung der Datenübertragung (TSL-Verschlüsselung) und der Datenspeicherung nach neuesten Standards gewährleistet?
Viel Erfolg beim Versenden Ihrer DSGVO konformen Newsletter!
Dieser Beitrag dient nur zur Information. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit übernehme ich keine Gewährleistung. Als Webdesigner kann und darf ich Ihnen im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes keine Beratung geben. Um auf Nummer sicher zu gehen, kontaktieren Sie bei Fragen zu Rechtsdingen bitte immer einen Fachanwalt oder einen Datenschutzexperten.