Wie erstelle ich eine rechtssichere Website?
10,9 Minuten
Der Weg zur rechtssicheren Website
Eine professionelle Website besteht nicht nur aus einem ansprechenden Design und guten Inhalten. Bevor eine Website online geht, sollten auch rechtliche und technische Anforderungen geprüft werden.
Eine rechtssichere Website berücksichtigt unter anderem Datenschutz, Impressum, Cookie-Einstellungen, externe Dienste, Urheberrechte und den sicheren Umgang mit personenbezogenen Daten.
Doch welche Punkte sind wirklich wichtig? Welche Anforderungen gelten für eine Website und was sollten Betreiber vor dem Onlinegang prüfen?
Dieser Leitfaden zeigt die wichtigsten Bereiche, die Sie bei der Erstellung einer rechtssicheren Website beachten sollten.
Als Webdesignerin beschäftige ich mich regelmäßig mit den Anforderungen moderner Websites. Dieser Beitrag dient jedoch ausschließlich der Information und ersetzt keine rechtliche Beratung.
Die wichtigsten Punkte einer rechtssicheren Website
Die folgenden Punkte helfen Ihnen dabei, Ihre Website systematisch zu überprüfen.
Eine ausführliche Version dieser Checkliste können Sie am Ende des Beitrags als PDF herunterladen.
Domainname
Bereits bei der Wahl einer Domain sollten mögliche Rechte Dritter berücksichtigt werden. Eine Domain kann problematisch sein, wenn sie bereits als Marke geschützt ist oder zu ähnlich zu einer bestehenden Domain eines Mitbewerbers ist. Ein Klassiker wäre die gleiche Domain mit einer unterschiedlichen Endung z.B. domainname.com und domainname.de.
Prüfen Sie daher:
- Ist die gewünschte Domain noch verfügbar?
- Gibt es ähnliche Domains?
- Bestehen möglicherweise Markenrechte?
Eine kurze Recherche vor der Registrierung kann spätere Probleme vermeiden.

SSL-Verschlüsselung
Eine sichere Website verwendet eine SSL-Verschlüsselung und ist über HTTPS erreichbar. Die Verschlüsselung schützt die Datenübertragung zwischen dem Browser des Besuchers und dem Server.
Prüfen Sie:
- Ist die Website über HTTPS erreichbar?
- Werden alle Inhalte verschlüsselt geladen?
- Gibt es sogenannte Mixed-Content-Fehler?
Eine SSL-Verschlüsselung ist heute nicht nur aus Sicherheitsgründen wichtig, sondern auch ein relevanter Faktor für die Nutzererfahrung und Suchmaschinen.

AVV
Ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) ist eine Vereinbarung zwischen Website-Betreiber und Dienstleister, wenn personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet werden.
Typische Beispiele sind:
- Hosting-Anbieter
- Newsletter-Dienste
- Analyse-Tools
- Cloud-Dienste
Prüfen Sie daher, welche externen Anbieter Sie nutzen und ob ein entsprechender AVV abgeschlossen werden muss.

Impressum
Jede Website benötigt ein Impressum, in dem die Daten des für den Inhalt Verantwortlichen einer Website veröffentlicht werden. Das Impressum muss mit nur einem Klick bei Aufruf der Website erreichbar sein und von der Datenschutzerklärung getrennt werden. Meist findet sich das Impressum im Footer oder im Top-Menü über dem Hauptmenü.
Datenschutzerklärung
In der Datenschutzerklärung wird beschrieben, wie die Daten der Nutzer von Ihrem Unternehmen verarbeitet werden. Es muss dem Nutzer Ihrer Website Art, Umfang und Zweck der Verwendung seiner Daten mitgeteilt werden. Die Datenschutzerklärung muss ebenfalls mit einem Klick auf Ihrer Website erreichbar sein und ist vom Impressum zu trennen. Auch die Datenschutzerklärung befindet sich meist im Footer oder im Top-Menü einer Website.
Cookie-Banner
Auf fast allen Websites findet man heute einen Cookie-Banner. Sicherlich sind Ihnen schon die unterschiedlichen Arten der Cookie-Banner aufgefallen. Aber wie hat ein rechtskonformer Cookie-Banner auszusehen? Und benötigen Sie auf Ihrer Website überhaupt einen Cookie-Banner?

Schrift

Bei der Nutzung von Google-Fonts, und das sind viele Schriften, wird die Schrift beim Aufruf der Website von Servern von Google geladen. Dabei werden personenbezogene Daten an Google übermittelt. Deshalb:
– binden Sie Google-Schrift lokal auf dem Server Ihrer Website ein
– nehmen Sie die Einbindung von Google-Fonts in Ihrer Datenschutzerklärung mit auf
Kontaktformular
Ihr Kontaktformular muss einen Hinweis enthalten, dass der Nutzer die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen hat inkl. einen Link zur Datenschutzerklärung. Erst nach der Bestätigung des Nutzers, dass er die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen hat, (durch Anklicken eines kleinen Kästchens) darf das Kontaktformular übermittelt werden.
Videos
Achten Sie darauf, dass Sie Videos datenschutzkonform auf Ihrer Website einbetten, denn beim Anzeigen des Videos werden personenbezogene Daten des Users erhoben.

Bilder
Bei der Einbettung von Bildern auf Ihrer Website gibt es ein paar Dinge zu beachten. Geben Sie auf alle Fälle die Quellen Ihrer Bilder im Impressum an.
Google-Maps
Wird eine Google-Maps-Karte auf Ihrer Website dargestellt, so werden Daten beim Aufruf dieser Seite erhoben. Sie haben folgende Möglichkeiten, die Karte datenschutzkonform zu integrieren:
- die Möglichkeit der Einwilligung zur Anzeige der Google-Maps-Karte im Cookie-Banner
- die sogenannte Zwei-Klick-Lösung
Hierbei muss der Nutzer beim Aufruf der Website erst eine Zustimmung erteilen, bevor die Karte geladen und angezeigt wird.
Social Buttons
Bei der Einbindung von Social-Media-Buttons zum Liken und Teilen auf Ihrer Website, werden vom Anwender Daten erhoben, wenn dieser Ihre Website aufruft. Daher sollten Sie eine der folgenden Möglichkeiten zum Einbinden von Social-Buttons nutzen:
- die Verwendung eines Icons des sozialen Netzwerkes, das dann durch einen Link auf das soziale Netzwerk weiterleitet (Achtung! Die Icons der sozialen Netzwerke unterliegen ebenfalls Bestimmungen ihrer Darstellungsweise – schauen Sie daher in den Verwendungsregeln des Anbieters für seine Logos)
- die Integration des Safe-Sharing-Tools auf Ihrer Website
Newsletter
Wollen Sie auf Ihrer Website einen Newsletter integrieren, so gilt es folgende Punkte zu beachten:
- Für die Anmeldung bei einem Newsletter darf nur die E-Mail-Adresse als Pflichtfeld erhoben werden
- Die Anmeldung zu einem Newsletter muss ein Einwilligungsfeld beinhalten
- Bevor der Newsletter wirksam wird, muss eine zweite Einwilligung des Nutzers erfolgen (Double-Opt-in)
- Der Nutzer muss über die Nutzung seiner Daten und die Häufigkeit des Newsletters aufgeklärt werden
- Der User muss sich vom Newsletter abmelden können
- Für Newsletter gilt eine Impressumspflicht
Plugins
Prüfen Sie Ihre genutzten Plugins der Website auf DSGVO-Konformität
Analysedienste
Analysedienste wie z.B. Google-Analytics, Matamo etc. bedürfen eines AVV-Vertrages mit dem Anbieter.
Außerdem ist eine Einwilligung im Cookie-Banner einzuholen und die Nutzung muss in die Datenschutzerklärung aufgenommen werden.

Dieser Beitrag dient nur zur Information. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit übernehme ich keine Gewährleistung. Als Webdesigner kann und darf ich Ihnen im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes keine Beratung geben. Um auf Nummer sicher zu gehen, kontaktieren Sie bei Fragen zu Rechtsdingen bitte immer einen Fachanwalt oder einen Datenschutzexperten.





