Webdesignerin

Webdesignerin

Dipl. Wi. Infrom. Susanne Wollatz

Barrierefreiheitsgesetz (BGG)

Das Barrierefreiheitsgesetz (BGG) verpflichtet Unternehmen dazu, digitale Angebote wie Websites, Apps oder Online-Shops so zu gestalten, dass sie für alle Menschen nutzbar sind. Auch für Personen mit Einschränkungen. Ziel ist ein gleichberechtigter Zugang zu digitalen Dienstleistungen.

Das Barrierefreiheitsgesetz legt fest, dass bestimmte digitale Produkte und Dienstleistungen ab 2025 barrierefrei gestaltet sein müssen. Das betrifft unter anderem Websites, Online-Shops, Apps, elektronische Kommunikationsdienste, E-Books oder Selbstbedienungsterminals.

Das Gesetz baut auf dem Prinzip auf, dass digitale Angebote für alle Menschen zugänglich sein müssen, unabhängig davon, ob sie körperliche, sensorische oder kognitive Einschränkungen haben. In der Praxis bedeutet das für Website-Betreiber unter anderem:

  • Texte müssen klar strukturiert und verständlich sein.
  • Inhalte müssen ohne Maus bedienbar sein (Tastatur-Navigation).
  • Kontraste, Farben und Schriftgrößen müssen gut erkennbar sein.
  • Bilder benötigen Alternativtexte.
  • Videos brauchen Untertitel und ggf. Audiodeskriptionen.
  • Die technische Umsetzung sollte den WCAG-Richtlinien entsprechen.

Für Unternehmen, die unter das Gesetz fallen, wird damit Barrierefreiheit nicht mehr nur eine freiwillige Verbesserung, sondern eine gesetzliche Pflicht. Auch wenn nicht jedes kleine Unternehmen direkt betroffen ist, lohnt sich barrierefreies Webdesign grundsätzlich. Die Website wird zugänglicher, nutzerfreundlicher und erfüllt gleichzeitig Anforderungen, die zunehmend in der digitalen Landschaft erwartet werden.

Dieser Beitrag dient nur zur Information. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit übernehme ich keine Gewährleistung. Als Webdesigner kann und darf ich Ihnen im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes keine Beratung geben. Um auf Nummer sicher zu gehen, kontaktieren Sie bei Fragen zu Rechtsdingen bitte immer einen Fachanwalt oder einen Datenschutzexperten.