Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) für Websites

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AVV für Website-Betreiber

Viele Website-Betreiber arbeiten mit externen Dienstleistern wie Hosting-Anbietern, Newsletter-Tools oder Analyse-Software. Dabei werden häufig personenbezogene Daten verarbeitet.

In diesem Zusammenhang spielt der sogenannte Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) eine wichtige Rolle. Er regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten durch externe Dienstleister und ist ein fester Bestandteil der Datenschutz-Grundverordnung.

Was ist ein Auftragsverarbeitungsvertrag?

Ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) ist eine Vereinbarung zwischen einem Website-Betreiber und einem externen Dienstleister, der personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet.

Der Vertrag regelt, wie diese Daten verarbeitet werden dürfen und welche Pflichten der Dienstleister beim Datenschutz einhalten muss.

Ein AVV ist kein zusätzlicher Vertrag mit den Besuchern einer Website, sondern eine Vereinbarung zwischen Unternehmen beziehungsweise Website-Betreiber und Dienstleister.

Wann benötigen Website-Betreiber einen AVV?

Ein AVV ist immer dann relevant, wenn ein externer Anbieter personenbezogene Daten nicht für eigene Zwecke, sondern im Auftrag des Website-Betreibers verarbeitet.

Typische Beispiele bei Websites sind:

  • Hosting-Anbieter wie STRATO, IONOS oder Telekom
  • Newsletter-Dienste
  • Cloud-Dienste
  • Analyse- und Tracking-Anbieter
  • bestimmte Formular- oder Marketing-Tools

Gerade bei einer Website sollte daher geprüft werden, welche externen Dienste eingebunden sind und ob dafür ein AVV angeboten wird.

Auch Kontaktformulare können personenbezogene Daten verarbeiten. Worauf Sie bei der Erstellung eines rechtssicheren und barrierefreien Kontaktformulars achten sollten, erfahren Sie in meinem Beitrag Kontaktformulare rechtssicher barrierefrei

AVV beim Hosting – ein typischer Fall

Da fast jede Website bei einem externen Anbieter gehostet wird, gehört der Hosting-Vertrag zu den häufigsten Fällen, bei denen ein AVV geprüft werden sollte.

Je nach Anbieter finden Sie die Informationen zum AVV beispielsweise hier:

Dieser Beitrag dient nur zur Information. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit übernehme ich keine Gewährleistung. Als Webdesigner kann und darf ich Ihnen im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes keine Beratung geben. Um auf Nummer sicher zu gehen, kontaktieren Sie bei Fragen zu Rechtsdingen bitte immer einen Fachanwalt oder einen Datenschutzexperten.

Auszug aus einem AVV-Vertrag, bei dem man nhauptsächlich die Signature Position mit einem Kugelschreiber zum Unterschreiben sieht. Das als Bildschirm eines Desktops

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